Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist ein zentrales Thema der Wohngruppe. Unser Anspruch ist es, den jungen Menschen Raum zu geben sich zu entfalten und gemäß ihrem Entwicklungsstand eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und Aufgaben zu übernehmen. Die Beteiligungsrechte unserer Kinder sind auf drei Ebenen zu sehen.
Der junge Mensch trifft die eigene Entscheidung in der Wohngruppe zu leben, sich somit auf die anderen Kinder und Bezugsbetreuer einzulassen sowie die Hausordnung zu akzeptieren. Die Kinder und Jugendlichen sind am eigenen Hilfeplanverfahren und an den sie betreffenden Entscheidungen sowie Zielsetzungen beteiligt. Die Intensität der Beteiligung unterscheidet sich je nach Alter und Entwicklungsstand des einzelnen Kindes. Unsere pädagogische Zielsetzung ist es, das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gemäß § 1 SGB VIII zu erziehen.
Die Kinder und Jugendlichen sind kontinuierlich an den für sie betreffenden Belangen ihrer Gruppe, der Ausarbeitung von Gruppenregeln und Planung gemeinsamer Aktionen beteiligt und gestalten diese mit. Maßgeblich findet die Beteiligung in Form des wöchentlichen Gruppenabends statt. An den Gruppenabenden nehmen alle Bewohner teil. Themen für die Gruppenabende werden von Kindern und Erziehern eingebracht, ein Mitarbeiter hält die Abmachungen schriftlich fest.
Inhalte der Gruppenabende:
Wir achten darauf, dass Gruppenabende dem Alter der Kinder entsprechend attraktiv gestaltet werden und bauen spielerische Elemente ein (Kooperationsspiele, künstlerische Tätigkeiten, Erlebnispädagogik etc.).
Beschwerden verstehen wir als Anregungen oder Verbesserungsvorschläge, die aus einer vorherrschenden Unzufriedenheit resultieren. Oberstes Ziel ist es, die Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen im Einklang der Hausgemeinschaft wiederherzustellen. Ansprechpartner der jungen Menschen sind in erster Linie die Bezugsbetreuer/innen. Diese tragen dafür Sorge, dass Beschwerden/ Anregungen dokumentiert und je nach Inhalt in der Teamsitzung oder am Gruppenabend bearbeitet werden. Es besteht die Möglichkeit eine anonyme Beschwerde in den Briefkasten einzuwerfen.
Externe Ansprechpartner (Vertrauenspersonen, Jugendamt, Heimaufsicht) und deren Erreichbarkeit sind den Kindern und Jugendlichen bekannt. Ihre Kontaktdaten hängen für alle sichtbar aus.