Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen gliedert sich in drei Abschnitte: Aufnahme- und Probephase, Betreuungsphase und Trainings- und Entlassungsphase.
Die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen in die Wohngruppe erfolgt auf Anfrage durch das zuständige Jugendamt. Das pädagogische Team trifft eine Vorentscheidung, ob das Kind hinsichtlich Alter und Problemlage in die aktuelle Gruppe passt und es wird ein Erstgespräch in der Einrichtung vereinbart.
Beteiligt am Erstgespräch sind in der Regel die Sorgeberechtigten des Kindes, das Kind selbst, ein bis zwei pädagogische Mitarbeiter bzw. der zukünftige Bezugsbetreuer unserer Einrichtung sowie die zuständige Fachkraft des Jugendamtes. Außerdem gibt es eine Führung der Einrichtung und die Möglichkeit eines kurzen Kennenlernens je nach Bedürfnis und Alter des Kindes. Es wird ein Tag vereinbart, bis wann eine Rückmeldung erfolgen soll. Fällt die Entscheidung bei allen Beteiligten positiv aus, erfolgt die Aufnahme so zeitnah wie möglich.
Zu unseren Aufnahmekriterien gehört das Einlassen des Kindes und der Sorgeberechtigten auf Beziehungsangebote der Betreuer sowie die Anerkennung und Einhaltung der bestehenden Regeln der Einrichtung. Eine Probephase von sechs bis acht Wochen soll Kind und Bezugsbetreuer ermöglichen, sich aufeinander einzulassen. Nach der Probephase soll das erste Hilfeplangespräch stattfinden. Währenddessen wird die endgültige Entscheidung über den Verbleib der Maßnahme getroffen und es werden Ziele für die Zeit des Aufenthaltes gesetzt.
Nicht aufnahmefähig sind junge Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, die eine besondere Betreuung benötigen und Jugendliche mit einer massiven Gewalt– oder Suchtproblematik.
In der Betreuungsphase werden die im Hilfeplan vereinbarten Ziele verfolgt. Halbjährlich finden weitere Hilfeplangespräche statt, in denen die Ziele betrachtet und je nach Stand des Hilfeprozesses angepasst werden.
Die wichtigste Bezugsperson in der Betreuungsphase ist der/die Bezugsbetreuer/-in, welche/r mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen zusammenarbeitet und dem Kind/Jugendlichen eine zuverlässige Ansprechperson ist.
Neben der Beziehungsarbeit mit dem jungen Menschen ist die Beziehungsarbeit mit den Eltern und die Unterstützung sowie Vermittlung zwischen Eltern und Kind Aufgabe der Bezugsbetreuer/-in.
Auf Grundlage der Schaffung eines neuen Zuhauses und eines „sicheren Ortes“ werden grundlegende Fähigkeiten zu einer selbstständigen Lebensführung erlernt. Das Einhalten von Regeln, gegenseitiger Respekt und Wertschätzung in der Gruppe gehört ebenso dazu wie das Übernehmen von altersgemäßer Verantwortung für die Bereiche Körperpflege, Alltagspflichten, Sauberkeit und Ordnung.
Eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung sowohl in der Gruppe als auch allein ist ebenfalls ein wichtiges Ziel unserer Betreuungsarbeit. Folgende ergänzende Angebote sind daher Teil unserer Leistungsvereinbarung:
Des Weiteren werden Themen aus der Vergangenheit aufgearbeitet und zusammen mit dem Jugendlichen auf der Grundlage von persönlichen Fähigkeiten und Interessen mögliche Zukunftsperspektiven entwickelt.
Bei Erreichung der Volljährigkeit oder aus anderen Gründen, die zu einer Entlassung aus der Einrichtung führen, werden alle Beteiligten in einen extra angesetzten Hilfeplan eingebunden und es wird ein Entlassungsplan erstellt.
Im Falle einer Rückführung in die Herkunftsfamilie werden die Besuchskontakte und Elterngespräche vor dem Auszug entsprechend ausgeweitet, um einen möglichst guten Übergang zu fördern. Besuchswochenenden werden nachbesprochen, Probleme angesprochen und es gibt Raum für Fragen, um der Herkunftsfamilie den Start zu erleichtern.
Bei Umzug in eine eigenständige Wohnung ist für die Anfangszeit eine stundenweise, je nach Bedarf und Fördermöglichkeiten durch das zuständige Jugendamt angepasste Betreuung von Einrichtungsseite möglich. Wenn möglich, übernehmen dem Jugendlichen bereits aus der Wohngruppenzeit bekannte Betreuer die Nachbetreuung.